News (06 Aug 2024): Das Wiki läuft jetzt auf einem neuen Server. Aufgrund eines Upgrades von PHP mussten die Wiki-Software und die DPL-Erweiterung aktualisiert werden. Bitte meldet Fehler auf der Hauptseiten-Diskussion.

Mutlosigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus GuildWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Automatische Ersetzung: DPL-Änderung [Benutzer: Redeemer; Rechner: CWAY; Stapel: 1 AWB)
(Lizenz hinzugefügt AWB)
Zeile 63: Zeile 63:


{{en|Faintheartedness}}
{{en|Faintheartedness}}
== Lizenz ==
{{Guild Wars-Bild}}

Version vom 19. November 2008, 22:48 Uhr

Beschreibung

Während der nächsten 3...20...24 Sekunden greift der Gegner um 50% langsamer an und unterliegt einer Lebenspunktdegeneration von -1...3...3.
Flüche 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
Dauer1 3 4 6 7 9 10 11 13 14 16 17 18 20 21 23 24 25 27 28 30 31 32
Lebensdegeneration 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4


1Dauer in Sekunden

Wie erlangt man diese Fertigkeit?

Fertigkeitsquest:

Fertigkeitstrainer:

Fertigkeitstrainer:

Klassenwechsler:


Hinweise zur Benutzung

  • Die Angriffsgeschwindigkeit kann höchstens auf 50% herabgesetzt werden, in Verbindung mit Schatten der Angst wird sie also nicht weiter herabgesetzt. Benutzt der Gegner aber eine Fertigkeit zur Steigerung der Angriffsgeschwindigkeit, wie zum Beispiel Raserei oder "Ich werde Euch rächen!" stapeln sich die beiden Wirkungen bis zu maximal 50%.

Ähnliche Fertigkeiten

Anmerkungen

  • Die Person im Fertigkeitsbild hat die Arme an den Körper angelegt und streckt die Unterarme seitlich nach oben. Dies ist in der Verkleinerung nur noch schlecht sichtbar.
Englische Bezeichnung: Faintheartedness

Lizenz

Icon GW-Bild.png Das obige Medium wurde auf Grundlage von Guild Wars-Spielinhalten (i.d.R. Screenshots) erstellt, die dem Copyright von ArenaNet bzw. NCsoft unterliegen.
Das Medium wird im Rahmen des Community Fansite Program (GWCFP) im GuildWiki verwendet und zu nicht-kommerziellen Zwecken bereitgestellt. Diese Erlaubnis im Rahmen der Nutzungsbestimmungen schließt nicht die Nutzung durch Dritte ein.